syrto AG, Alustrasse 81, 3940 Steg VS
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse zwischen der syrto AG und ihren Kunden.
Das Angebot der syrto AG richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere gewerblich oder beruflich tätige Organisationen. Verträge mit Konsumenten werden nicht angeboten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Offerten gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Offerten der syrto AG sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte oder eine anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können separat verrechnet werden.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen, Material-, Reise-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden gemäss Offerte oder Vereinbarung verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die syrto AG kann insbesondere bei grösseren Projekten, kundenspezifischen Beschaffungen oder Bestellungen Vorauszahlungen verlangen.
Teilzahlungen und abweichende Zahlungspläne können schriftlich vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist die syrto AG berechtigt, weitere Leistungen oder den Zugang zu ihren Diensten bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
5. Lieferungen und Termine
Angegebene Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, gelten sie als Richttermine.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der syrto AG liegen, insbesondere Lieferengpässen, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Netzbetreibern oder Telekommunikationsdiensten, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der syrto AG.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Hardware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher damit zusammenhängender Forderungen Eigentum der syrto AG.
Die syrto AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.7. Software und geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an von der syrto AG entwickelter oder bereitgestellter Software, Plattformen, Programmen, Steuerungen, Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der syrto AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Quellcode, Softwarearchitektur, Schnittstellen, Bibliotheken, Algorithmen und technische Lösungen.
Der Kunde erhält ausschliesslich die zur bestimmungsgemässen Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlichen Nutzungsrechte.
Ein Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in Quellcode besteht nicht.
Das Kopieren, Verändern, Dekompilieren, Weitergeben oder anderweitige Verwerten von Software der syrto AG ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
8. Drittanbieter und Kommunikationsnetze
Produkte und Dienstleistungen der syrto AG können für ihre Funktion auf Leistungen und Infrastrukturen Dritter angewiesen sein.
Dies betrifft insbesondere Mobilfunk, LTE, LoRaWAN, GNSS, Internetverbindungen, Cloud-Infrastruktur und weitere Kommunikationsdienste.
Die Verfügbarkeit, Netzabdeckung, Übertragungsqualität und Funktionsfähigkeit solcher Drittleistungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs der syrto AG.
Insbesondere unterliegt die Verfügbarkeit der verwendeten Mobilfunk- und LoRaWAN-Infrastruktur den jeweiligen Netzbetreibern, darunter Swisscom.
Die syrto AG gewährleistet daher keine lückenlose Funkabdeckung, Datenübertragung, Positionsbestimmung oder Erreichbarkeit von Geräten.
9. syTrack und Tracking-Dienste
syTrack ist eine von der syrto AG betriebene Plattform zur Verwaltung, Anzeige und Überwachung kompatibler Tracker und Gateways.
Die Nutzung der Plattform wird für die registrierten Geräte grundsätzlich jährlich verrechnet. Die Plattform steht während des gesamten Jahres zur Verfügung, vorbehaltlich Wartungsarbeiten, technischer Störungen und der Verfügbarkeit erforderlicher Drittleistungen.
Die syrto AG bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit.
10. Saison und registrierte Geräte
Für saisonabhängige Tracking-Dienste können Kunden die Anzahl und Zuordnung ihrer registrierten Tracker bis zum kommunizierten Saisonbeginn anpassen.
Saisonbeginn ist der 20. Juni.
Bis zu diesem Zeitpunkt können Tracker für die jeweilige Saison hinzugefügt oder entfernt werden.
Nach Saisonbeginn kann die Anzahl der verrechneten Tracker während der laufenden Saison nicht mehr reduziert werden. Geräte können jedoch getauscht beziehungsweise aktiviert oder deaktiviert werden, sofern die Gesamtzahl der registrierten bzw. verrechneten Tracker unverändert bleibt.
Die syrto AG kann den Saisonbeginn für zukünftige Jahre neu festlegen. Der jeweils geltende Termin wird den Kunden rechtzeitig bekanntgegeben.
11. Jahresgebühren und Rückerstattungen
Die Gebühren für Tracker, Gateways und die damit verbundenen Dienste werden grundsätzlich für ein vollständiges Jahr verrechnet.
Eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit einzelner Tracker, Gateways, Kommunikationsverbindungen oder Plattformfunktionen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt insbesondere bei eingeschränktem Mobilfunk-, LoRaWAN-, GNSS- oder Internetempfang sowie bei Störungen von Diensten und Infrastrukturen Dritter.
12. Kundendaten nach Vertragsende
Nach Ablauf oder Beendigung eines Abonnements werden bestehende Kundendaten nicht automatisch gelöscht.
Die syrto AG kann diese Daten weiterhin speichern, insbesondere um eine spätere Reaktivierung des Dienstes zu ermöglichen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.
Der Kunde kann die Löschung seiner Daten ausdrücklich verlangen. Vorbehalten bleiben Daten, zu deren Aufbewahrung die syrto AG gesetzlich verpflichtet ist.
Die Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung geregelt.
13. Gateways und Revisionen
Die syrto AG bietet auf Anfrage Revisionen und Wartungsarbeiten für unterstützte Gateways an.
Umfang und Preis einer Revision werden individuell festgelegt. Eine entsprechende Preisanfrage ist schriftlich an die syrto AG zu richten.
14. Prüfung und Mängel
Der Kunde hat gelieferte Waren und ausgeführte Leistungen nach Erhalt beziehungsweise Abschluss innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel der syrto AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln steht der syrto AG zunächst das Recht zu, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatz zu beheben.
Normale Abnutzung, unsachgemässe Verwendung, äussere Einwirkungen, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen von Drittleistungen gelten nicht als von der syrto AG zu vertretende Mängel.
15. Haftung
Die syrto AG haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung der syrto AG verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, entgangener Gewinn, Datenverluste sowie sonstige mittelbare Vermögensschäden.Insbesondere übernimmt die syrto AG, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit von:
- syTrack oder anderen Plattformdiensten,
- Trackern,
- Gateways,
- Mobilfunk- oder LTE-Verbindungen,
- LoRaWAN-Infrastrukturen,
- GNSS-Diensten,
- Internetverbindungen oder
- Diensten und Infrastrukturen Dritter
entstehen.
Tracking-Systeme dienen der technischen Unterstützung und Überwachung. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass Personen, Tiere, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Objekte jederzeit geortet oder überwacht werden können.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde ist zudem für den bestimmungsgemässen Betrieb, die korrekte Installation beziehungsweise Verwendung der bereitgestellten Geräte sowie für die Einhaltung der ihm mitgeteilten technischen Vorgaben verantwortlich, soweit Installation und Betrieb nicht ausdrücklich durch die syrto AG übernommen werden.
17. Änderungen der AGB
Die syrto AG kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund technischer, betrieblicher oder rechtlicher Entwicklungen erforderlich ist.
Für bestehende laufende Vertragsverhältnisse werden wesentliche Änderungen in geeigneter Form bekanntgegeben.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der syrto AG und ihren Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der syrto AG im Kanton Wallis.
Die syrto AG ist berechtigt, Ansprüche alternativ auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.
Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Dienstleistungen und Vertragsverhältnisse zwischen der syrto AG und ihren Kunden.
Das Angebot der syrto AG richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Landwirtschaftsbetriebe, öffentlich-rechtliche Körperschaften und andere gewerblich oder beruflich tätige Organisationen. Verträge mit Konsumenten werden nicht angeboten.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Individuelle schriftliche Vereinbarungen und Offerten gehen diesen AGB vor.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Offerten der syrto AG sind, sofern nicht anders angegeben, während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig.
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme einer Offerte oder eine anderweitige schriftliche Auftragsbestätigung zustande.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können separat verrechnet werden.
3. Preise
Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die angegebenen Preise in Schweizer Franken (CHF) inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zusätzliche Leistungen, Material-, Reise-, Versand- oder sonstige Nebenkosten werden gemäss Offerte oder Vereinbarung verrechnet.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die syrto AG kann insbesondere bei grösseren Projekten, kundenspezifischen Beschaffungen oder Bestellungen Vorauszahlungen verlangen.
Teilzahlungen und abweichende Zahlungspläne können schriftlich vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug ist die syrto AG berechtigt, weitere Leistungen oder den Zugang zu ihren Diensten bis zur Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.
5. Lieferungen und Termine
Angegebene Liefer- und Ausführungstermine werden nach bestem Wissen geplant. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, gelten sie als Richttermine.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die ausserhalb des Einflussbereichs der syrto AG liegen, insbesondere Lieferengpässen, höherer Gewalt, Ausfällen von Drittanbietern, Netzbetreibern oder Telekommunikationsdiensten, berechtigen nicht zu Schadenersatzansprüchen gegenüber der syrto AG.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren und Hardware bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher damit zusammenhängender Forderungen Eigentum der syrto AG.
Die syrto AG ist berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.7. Software und geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an von der syrto AG entwickelter oder bereitgestellter Software, Plattformen, Programmen, Steuerungen, Konzepten, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei der syrto AG, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Quellcode, Softwarearchitektur, Schnittstellen, Bibliotheken, Algorithmen und technische Lösungen.
Der Kunde erhält ausschliesslich die zur bestimmungsgemässen Nutzung der vereinbarten Leistung erforderlichen Nutzungsrechte.
Ein Anspruch auf Herausgabe oder Einsicht in Quellcode besteht nicht.
Das Kopieren, Verändern, Dekompilieren, Weitergeben oder anderweitige Verwerten von Software der syrto AG ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorsehen.
8. Drittanbieter und Kommunikationsnetze
Produkte und Dienstleistungen der syrto AG können für ihre Funktion auf Leistungen und Infrastrukturen Dritter angewiesen sein.
Dies betrifft insbesondere Mobilfunk, LTE, LoRaWAN, GNSS, Internetverbindungen, Cloud-Infrastruktur und weitere Kommunikationsdienste.
Die Verfügbarkeit, Netzabdeckung, Übertragungsqualität und Funktionsfähigkeit solcher Drittleistungen liegen ausserhalb des Einflussbereichs der syrto AG.
Insbesondere unterliegt die Verfügbarkeit der verwendeten Mobilfunk- und LoRaWAN-Infrastruktur den jeweiligen Netzbetreibern, darunter Swisscom.
Die syrto AG gewährleistet daher keine lückenlose Funkabdeckung, Datenübertragung, Positionsbestimmung oder Erreichbarkeit von Geräten.
9. syTrack und Tracking-Dienste
syTrack ist eine von der syrto AG betriebene Plattform zur Verwaltung, Anzeige und Überwachung kompatibler Tracker und Gateways.
Die Nutzung der Plattform wird für die registrierten Geräte grundsätzlich jährlich verrechnet. Die Plattform steht während des gesamten Jahres zur Verfügung, vorbehaltlich Wartungsarbeiten, technischer Störungen und der Verfügbarkeit erforderlicher Drittleistungen.
Die syrto AG bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb der Plattform, schuldet jedoch keine ununterbrochene oder jederzeit fehlerfreie Verfügbarkeit.
10. Saison und registrierte Geräte
Für saisonabhängige Tracking-Dienste können Kunden die Anzahl und Zuordnung ihrer registrierten Tracker bis zum kommunizierten Saisonbeginn anpassen.
Saisonbeginn ist der 20. Juni.
Bis zu diesem Zeitpunkt können Tracker für die jeweilige Saison hinzugefügt oder entfernt werden.
Nach Saisonbeginn kann die Anzahl der verrechneten Tracker während der laufenden Saison nicht mehr reduziert werden. Geräte können jedoch getauscht beziehungsweise aktiviert oder deaktiviert werden, sofern die Gesamtzahl der registrierten bzw. verrechneten Tracker unverändert bleibt.
Die syrto AG kann den Saisonbeginn für zukünftige Jahre neu festlegen. Der jeweils geltende Termin wird den Kunden rechtzeitig bekanntgegeben.
11. Jahresgebühren und Rückerstattungen
Die Gebühren für Tracker, Gateways und die damit verbundenen Dienste werden grundsätzlich für ein vollständiges Jahr verrechnet.
Eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der Jahresgebühr aufgrund einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichtverfügbarkeit einzelner Tracker, Gateways, Kommunikationsverbindungen oder Plattformfunktionen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Dies gilt insbesondere bei eingeschränktem Mobilfunk-, LoRaWAN-, GNSS- oder Internetempfang sowie bei Störungen von Diensten und Infrastrukturen Dritter.
12. Kundendaten nach Vertragsende
Nach Ablauf oder Beendigung eines Abonnements werden bestehende Kundendaten nicht automatisch gelöscht.
Die syrto AG kann diese Daten weiterhin speichern, insbesondere um eine spätere Reaktivierung des Dienstes zu ermöglichen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.
Der Kunde kann die Löschung seiner Daten ausdrücklich verlangen. Vorbehalten bleiben Daten, zu deren Aufbewahrung die syrto AG gesetzlich verpflichtet ist.
Die Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten werden in der Datenschutzerklärung geregelt.
13. Gateways und Revisionen
Die syrto AG bietet auf Anfrage Revisionen und Wartungsarbeiten für unterstützte Gateways an.
Umfang und Preis einer Revision werden individuell festgelegt. Eine entsprechende Preisanfrage ist schriftlich an die syrto AG zu richten.
14. Prüfung und Mängel
Der Kunde hat gelieferte Waren und ausgeführte Leistungen nach Erhalt beziehungsweise Abschluss innerhalb angemessener Frist zu prüfen und erkennbare Mängel der syrto AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln steht der syrto AG zunächst das Recht zu, den Mangel nach eigener Wahl durch Nachbesserung, Reparatur oder Ersatz zu beheben.
Normale Abnutzung, unsachgemässe Verwendung, äussere Einwirkungen, Veränderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen von Drittleistungen gelten nicht als von der syrto AG zu vertretende Mängel.
15. Haftung
Die syrto AG haftet für direkte Schäden, die nachweislich durch eine vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung der syrto AG verursacht wurden.
Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere Produktionsausfälle, Betriebsunterbrüche, entgangener Gewinn, Datenverluste sowie sonstige mittelbare Vermögensschäden.Insbesondere übernimmt die syrto AG, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung für Schäden, die durch die Nichtverfügbarkeit oder eingeschränkte Verfügbarkeit von:
- syTrack oder anderen Plattformdiensten,
- Trackern,
- Gateways,
- Mobilfunk- oder LTE-Verbindungen,
- LoRaWAN-Infrastrukturen,
- GNSS-Diensten,
- Internetverbindungen oder
- Diensten und Infrastrukturen Dritter
entstehen.
Tracking-Systeme dienen der technischen Unterstützung und Überwachung. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass Personen, Tiere, Fahrzeuge, Maschinen oder andere Objekte jederzeit geortet oder überwacht werden können.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
16. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.
Der Kunde ist zudem für den bestimmungsgemässen Betrieb, die korrekte Installation beziehungsweise Verwendung der bereitgestellten Geräte sowie für die Einhaltung der ihm mitgeteilten technischen Vorgaben verantwortlich, soweit Installation und Betrieb nicht ausdrücklich durch die syrto AG übernommen werden.
17. Änderungen der AGB
Die syrto AG kann diese AGB anpassen, wenn dies aufgrund technischer, betrieblicher oder rechtlicher Entwicklungen erforderlich ist.
Für bestehende laufende Vertragsverhältnisse werden wesentliche Änderungen in geeigneter Form bekanntgegeben.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der syrto AG und ihren Kunden findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der syrto AG im Kanton Wallis.
Die syrto AG ist berechtigt, Ansprüche alternativ auch am Sitz des Kunden geltend zu machen.


